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   OLG Frankfurt, 10.05.2010 - 20 W 3/10, 20 W 4/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22401
OLG Frankfurt, 10.05.2010 - 20 W 3/10, 20 W 4/10 (https://dejure.org/2010,22401)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.05.2010 - 20 W 3/10, 20 W 4/10 (https://dejure.org/2010,22401)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Mai 2010 - 20 W 3/10, 20 W 4/10 (https://dejure.org/2010,22401)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2369 BGB, Art 6 BGBEG, Art 25 BGBEG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Deutsche ordre public greift ein bei Unanwendbarkeit einer Rechtsnorm eines anderen Staates mit den Grundrechten und den wesentlichen Grundsätzen deutschen Rechts; Berücksichtigung des deutschen ordre public bei einem deutsch-ägyptischen Erbfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2369; BGBEG Art. 6; BGBEG Art. 25
    Berücksichtigung des deutschen ordre public bei einem deutsch-ägyptischen Erbfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 15 W 117/04

    Erbfolge nach einem Erblasser muslimischen Glaubens mit ägyptischer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2010 - 20 W 3/10
    Zutreffend sind die Vorinstanzen davon ausgegangen, dass für die Erbfolge ägyptisches Recht maßgeblich ist, da der Erblasser zur Zeit seines Todes ägyptischer Staatsangehöriger war (Art. 25 Abs. 1 EGBGB) und das ägyptische Recht in seinen Kollisionsnormen die Verweisung uneingeschränkt annimmt (Art. 19 ägypt. ZGB; Ferid/ Firsching/ Dörner/ Hausmann, Internationales Erbrecht, Ägypten, Grdz C Rn 9; OLG Hamm, ZEV 2005, 436 ff mit Anm. von Lorenz).

    Hinsichtlich des ordre-public-Verstoßes können sich die Beteiligten zu 1) - 4) auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des OLG Hamm (FamRZ 1993, 111) berufen, denn das OLG Hamm ist von seiner insoweit etwas engeren Bewertung (vgl. kritisch auch die Entscheidungsbesprechung von Dörner, IPRax 1994, 33 ff) in der bereits genannten Entscheidung vom 28.02.2005 (ZEV 2005, 436 ff) abgerückt (vgl. hierzu Anm. von Lorenz, ebenda).

  • OLG Hamm, 29.04.1992 - 15 W 114/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2010 - 20 W 3/10
    Hinsichtlich des ordre-public-Verstoßes können sich die Beteiligten zu 1) - 4) auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des OLG Hamm (FamRZ 1993, 111) berufen, denn das OLG Hamm ist von seiner insoweit etwas engeren Bewertung (vgl. kritisch auch die Entscheidungsbesprechung von Dörner, IPRax 1994, 33 ff) in der bereits genannten Entscheidung vom 28.02.2005 (ZEV 2005, 436 ff) abgerückt (vgl. hierzu Anm. von Lorenz, ebenda).
  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2010 - 20 W 3/10
    Dies ist allerdings nur in den Grenzen des Pflichtteils (§ 2303 BGB) möglich, wobei diese Mindestbeteiligung aber ebenfalls durch Art. 14 GG geschützt ist (BVerfG, ZEV 2005, 301 ff).
  • VG Stuttgart, 20.04.2015 - 11 K 5984/14

    Voraussetzungen für eine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband;

    Außerdem widerspricht die Erbrechtsverkürzung Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG, wonach niemand wegen seines Geschlechts oder seines Glaubens und seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.05.2010 - 20 W 3/10, 20 W 4/10 - juris -).
  • VG Stuttgart, 07.01.2019 - 11 K 2731/18

    Bekenntnis des Einbürgerungsbewerbers zur freiheitlich-demokratischen

    Außerdem widerspricht die Erbrechtsverkürzung Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG, wonach niemand wegen seines Geschlechts oder seines Glaubens und seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.05.2010 - 20 W 3/10, 20 W 4/10 - juris -).
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